Wie kann ich unterstützen?
Spenden
Ihre Spende verhilft benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Zukunft. Ob aus unternehmerischer Sicht oder aus privatem Anlass – wir freuen uns sehr, dass Sie die Arbeit der BerenbergKids Stiftung finanziell unterstützen möchten.
Zustiftungen
Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Anlassspenden
Geburtstag, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes - besondere Anlässe, um gemeinsam mit Familie und Freunden zu feiern. Oft fragen wir uns: "Was soll ich mir wünschen? Ich habe alles. Am liebsten würde ich mein Glück teilen." Wie wäre es mit Spenden für Menschen in Not statt Geschenke?
Restcentspenden
Ihre Spende verhilft benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Zukunft. Ob aus unternehmerischer Sicht oder aus privatem Anlass – wir freuen uns sehr, dass Sie die Arbeit der BerenbergKids Stiftung finanziell unterstützen möchten.
Einkaufen & Helfen
Testamentsspenden
Vielen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Gerade als kleine Stiftung sind Testamentsspenden für uns unschätzbar wertvoll: Erbschaften und Vermächtnisse versetzen uns in die Lage, dauerhaft Hilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird.
So kann Ihr letzter Wille weit mehr als finanzielle Unterstützung sein: Ihr Vermächtnis ist ein Versprechen, dass auch in Zukunft vielen Kinder und Jugendlichen eine bessere Zukunft ermöglicht wird.
Sachleistungen
Bußgelder
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann.
Restdevisen
Sie haben ausländische Münzen und Scheine von ihrem letzten Urlaub und wissen nicht was Sie damit tun sollen? Spenden Sie Ihre Restdevisen einfach und unkompliziert an die BerenbergKids Stiftung.